@rne
05.05.2007, 15:57
Hallo Leute,
Das Urteil im Fall Supernature wurde bestätigt:
http://www.fixmbr.de/skandalurteil-in-hamburg-bestaetigt-urteilsbegruendung-im-supernature-fall/
Bei der Beurteilung stützt sich Gericht allerdings nicht auf die Frage, ob ich als Betreiber Kenntnis von dem Beitrag hatte […].
Vielmehr stuft das Gericht Internetforen generell als redaktionell gestaltete Angebote(!) ein. Alle Beiträge gelten laut Urteilsbegründung als “eigene Information, die der Betreiber zum Abruf bereit hält” - unabhängig davon, ob der Betreiber selbst oder eine dritte Person diese Beiträge verfasst hat. Eine Befreiung von der Haftung sei nur möglich, wenn sich der Betreiber von einer Äußerung ausdrücklich distanziert - und zwar nicht pauschal, sondern ausdrücklich und konkret im Einzelfall.
Man muss sich vor Augen halten, wie paradox das ist: Der Betreiber muss sich also von potenziell rechtswidrigen Beiträgen konkret distanzieren (was grundsätzlich voraussetzt, dass ALLE Einträge gelesen und geprüft werden). Kann man ihm aber nicht genau dann nachsagen, dass er den entsprechenden Beitrag vorsätzlich und bewusst über seine Internetseite verbreitet?
http://www.fixmbr.de/skandalurteil-in-hamburg-bestaetigt-urteilsbegruendung-im-supernature-fall/
Echt der Hammer sowas,
Was sagt ihr dazu?
Das Urteil im Fall Supernature wurde bestätigt:
http://www.fixmbr.de/skandalurteil-in-hamburg-bestaetigt-urteilsbegruendung-im-supernature-fall/
Bei der Beurteilung stützt sich Gericht allerdings nicht auf die Frage, ob ich als Betreiber Kenntnis von dem Beitrag hatte […].
Vielmehr stuft das Gericht Internetforen generell als redaktionell gestaltete Angebote(!) ein. Alle Beiträge gelten laut Urteilsbegründung als “eigene Information, die der Betreiber zum Abruf bereit hält” - unabhängig davon, ob der Betreiber selbst oder eine dritte Person diese Beiträge verfasst hat. Eine Befreiung von der Haftung sei nur möglich, wenn sich der Betreiber von einer Äußerung ausdrücklich distanziert - und zwar nicht pauschal, sondern ausdrücklich und konkret im Einzelfall.
Man muss sich vor Augen halten, wie paradox das ist: Der Betreiber muss sich also von potenziell rechtswidrigen Beiträgen konkret distanzieren (was grundsätzlich voraussetzt, dass ALLE Einträge gelesen und geprüft werden). Kann man ihm aber nicht genau dann nachsagen, dass er den entsprechenden Beitrag vorsätzlich und bewusst über seine Internetseite verbreitet?
http://www.fixmbr.de/skandalurteil-in-hamburg-bestaetigt-urteilsbegruendung-im-supernature-fall/
Echt der Hammer sowas,
Was sagt ihr dazu?